Allgemeine Geschäftsbedingungen
§1 Ausbildungsziel und Teilnehmer
Die Flugschule bildet den Schüler zum Zwecke des Erwerbs einer Erlaubnis für Gleitsegel gemäß den Richtlinien des deutschen Hängegleiterverbandes e.V. im DAEC aus.
Das Mindestalter für Kursteilnehmer beträgt 14 Jahre. Minderjährige bedürfen zur Teilnahme an der Ausbildung der schriftlichen Einwilligung der Erziehungsberechtigten. Geistige und körperliche Gesundheit sind Voraussetzung.
§2 Ausbildung
Alle Angebote werden von ausgebildeten, erfahrenen und staatlich geprüften Fluglehrern geleitet. Vermittelt wird eine Ausbildung nach Maßgabe der durch Gesetz oder Verordnung erforderlichen Ausbildungsprogramme in Theorie und Praxis. Die Gestaltung des Ausbildungsprogramms obliegt allein der Flugschule.
Der Flugschüler ist verpflichtet, alle durch Gesetz oder Verordnung vorgeschriebenen Regeln sowie Anordnungen und Einzelanweisungen des Ausbildungspersonals gewissenhaft und unverzüglich zu befolgen.
§3 Anmeldung und Vertragsabschluss
Die Anmeldung zum Kurs kann schriftlich, telefonisch, per Fax, Mail, oder direkt in der Flugschule erfolgen. Mit der Anmeldung kommt es zum Vertragsabschluss und es kann eine Platzreservierung im Kurs erfolgen. Im Falle eines Rücktritts durch den Schüler bei weniger als 3 Tagen vor dem Kurs und ohne triftige Gründe kann sich die Flugschule eine Stornogebühr bis zu 100% des Kurspreises vorbehalten.
§4 Vergütungen
Die Vergütungen richten sich nach der Ausschreibung im aktuellen Kursprogramm.
Die aufgeführten Preise sind reine Betreuungspreise und beinhalten keine Transfer-, Übernachtungs- und Verpflegungskosten.
§5 Kündigung durch die Flugschule
Der Ausbildungsvertrag kann durch die Flugschule ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden, wenn:
der Schüler gegen Anordnungen und Einzelanweisungen des Ausbildungspersonals vorsätzlich oder grob fahrlässig verstößt, der Schüler gegen luftrechtliche Vorschriften vorsätzlich oder grob fahrlässig verstößt oder wenn sich sonst Gründe in der Person des Flugschülers ergeben, die eine Fortsetzung der Ausbildung für die Flugschule unzumutbar machen oder eine Weiterschulung ein Gefahr für den Schüler oder Dritte bedeuten würde.
§6 Versicherung des Flugschülers
Jeder Schüler nimmt auf eigene Gefahr und Verantwortung am Kurs teil. Dem Schüler wird empfohlen, seine Unfall- , Berufsunfähigkeits- und seine Krankenversicherung über die Telnahme zu informieren.
Bei einer vom Schüler abgeschlossenen Lebensversicherung ist das Versicherungsinstitut über den Beginn der Ausbildung zu informieren.
Der Schüler ist während der Ausbildung über die Flugschule im Flugbetrieb haftplichtversichert.
§7 Geräte der Flugschule und Haftung des Schülers
Der Flugschüler verpflichtet sich, das von der Flugschule in Anspruch genommene Ausbildungsmaterial sorgsam zu behandeln und es in ordnungsgemäßem Zustand zurückzugeben. Andernfalls werden die Kosten für die Neubeschaffung oder eine fachgerechte Reperatur dem Schüler in Rechnung gestellt. Die Ausbildungsmaterialien verbleiben im Flugschulbetrieb und dürfen nur gegen Unterschrift des betreuenden Fluglehrers oder eines sonstigen Beauftragten der Flugschule mitgenommen werden.
Für die von der Flugschule eingesetzten Geräte besteht eine Haftpflichtversicherung in der gesetzlich vorgeschriebenen Höhe, die für Schäden an Dritten aufkommt. Die Fluggeräte selbst sind nicht vollkaskoversichert. Falls während der Schulung Schäden an den Fluggeräten durch unsachgemäßes oder regelwidriges Verhalten des Schülers entstehen, so sind eventuell enstandene Kosten vom Schüler zu tragen.
Der Schüler nimmt zur Kenntnis, dass Verstöße gegen, durch Gesetz oder Verordnung vorgeschriebene Regeln nach Straf- oder Ordnungswidrigkeitsvorschriften verfolgt werden können.
§ 8 Haftung der Flugschule
Die Flugschule haftet nur für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ihrer Angestellten und Beauftragten zurückzuführen sind. Jede weitere Haftung ist ausgeschlossen.
§ 9 Termine
Die Flugschule setzt gemäß dem Ausbildungsplan Termine für den theoretischen und praktischen Unterricht fest. Sie ist bemüht, derart vereinbarte Termine einzuhalten. Sie kann aber insbesondere in der praktischen Ausbildung den genauen Zeitablauf im Hinblick auf wetterbedingte und technische Gründe nicht garantieren. Sollte es daher während der Schulung zu Terminverschiebungen oder sogar dem Ausfall des gesamten Kurses kommen, so ergeben sich daraus weder ein besonderes Rücktrittsrecht vom Vertrag noch Schadensersatzansprüche für den Schüler; es kann nur zu einem anderen Termin weitergeschult werden.
§ 10 Reisen, Seminare
Bei Rücktritt muss ein Teil der Reisekosten einbehalten werden, um die Unkosten der Flugschule zu decken, gestaffelt wie folgend:
Bis 30 Tage vor Reisebeginn: Euro 50,00
Bis 20 Tage vor Reisebeginn 50 % der Reisekosten
Bis 10 Tage vor Reisebeginn 75 % der Reisekosten
Ab 5 Tagen vor Reisebeginn wird der gesamte Betrag einbehalten.
Diese Regelung betrifft lediglich die Stornogebühren der Kostenanteile der Flugschule. Externe Anbieter wie z.B. Fluggesellschaften, Reiseunternehmen oder Hotels berechnen die Stornogebühren nach deren AGB´s.
Um diese Reiserücktrittskosten zu vermeiden oder zu minimieren, hat der Teilnehmer aber die Möglichkeit, eine Ersatzperson zu benennen.
Dem Teilnehmer wird empfohlen, eine Reiserücktrittsversicherung und eine Auslandsreisekrankenversicherung inkl. Krankenrücktransport abzuschließen.
§ 11 Nebenabreden
Nebenabreden und Änderungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dieses Formerfordernis kann weder mündlich noch stillschweigend aufgehoben oder außer Kraft gesetzt werden.
Die teilweise oder vollständige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder des Vertrages.