Windenstartberechtigung
Der Windenschein berechtigt den Piloten zum Start an einer Seilwinde. Je nach Schleppstrecke und Wetterbedingungen können Ausklinkhöhen von bis zu 600 m erreicht werden. Vor allem für Flieger aus dem Flachland bietet sich diese Zusatzausbildung an .
Neben unseren Winden sind in ganz Deutschland und den Niederlanden Windenvereine tätig. Sie ermöglichen den Traum vom Fliegen auch ganz ohne Berge.Die Ausbildung umfasst - zusätzlich zum Grundkurs - noch 3 UE (á 45 min.) Theorieunterricht in den Fächern Luftrecht, Technik und Verhalten in besonderen Fällen. Außerdem eine praktische Einweisung von mindestens 20 Schleppstarts und mindestens 10 Startleiterübungen unter Aufsicht eines Ausbilders. Die Windenschleppstartberechtigung ersetzt keinen der anderen Scheine! Sie ist lediglich eine Zusatzausbildung, um an der Winde starten zu dürfen. Außerdem bietet die Schleppausbildung die Möglichkeit, die Pflicht-Höhenflüge der A-Lizenz Ausbildung im Flachland zu ergänzen.
Die Windenschleppstartberechtigung wird in der Regel auf schülereigenen Geräten durchgeführt. Es gibt allerdings auch die Möglichkeit mit einer Leihausrüstung inkl. Schleppklinke zu fliegen.
Dauer: etwa 5 Tage
Kosten: 240,- Euro + 5,- Euro pro Schlepp + eine tägliche Flugplatzgebühr (etwa 10,- € p. T.), evtl. Leihausrüstung + Schleppklinke.
Voraussetzungen: Grundstufe
Termine: siehe Terminkalender