Höhenflugausweis


beschränkter Luftfahrerschein Teil 1


Der Höhenflugausweis ist der erste Teil der Ausbildung zum beschränkten Luftfahrerschein (A-Schein).


Nach dem erfolgreichen Abschluss eines Grundkurses, kann jetzt die weitere Ausbildung zum selbständigen Piloten beginnen. Zur Erlangung des Höhenflugausweises sind mindestens 10 Flüge in einem Höhenfluggelände (>300 m Höhendifferenz) gefordert. Jetzt werden auch Flugfiguren wie der Vollkreis, der Achter oder das hangnahe Fliegen (soaren) geübt und verfeinert. Ein weiterer Pflichtteil der Höhenflugausweis-Ausbildung ist der komplette Theorieblock des beschränkten Luftfahrerscheins (A-Schein). Hat man beide Teile bestanden, wird der Höhenflugausweis ausgestellt. Er ist Bestätigung der "Selbstübungsreife", d. h. der Pilot darf nun ohne Fluglehreraufsicht, im Höhenfluggelände in dem der Schein gemacht wurde, selbständig fliegen. Der Höhenflugausweis ist durch weitere Einweisungsflüge auch auf weitere Hang- oder Schleppgelände erweiterbar. Er ist allerdings nur 36 Monate gültig und kann nicht verlängert werden. Die A-Scheinausbildung - und damit auch der Höhenflugausweis - werden in der Regel auf schülereigenen Geräten durchgeführt. Es gibt allerdings auch die Möglichkeit, mit einer Leihausrüstung zu fliegen.

 

Dauer: maximal 15 Flugtage im Höhenfluggelände

Kosten: 480,- Euro + Leihgebühr für die Ausrüstung

Voraussetzungen: abgeschlossene Grundstufe.